Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, informieren Sie uns telefonisch oder per Mail darüber. Wir schicken Ihnen dann einen Antrag auf Pflegeleistungen zu. Sobald dieser vollständig ausgefüllt wieder bei uns eingereicht ist, beauftragen wir den Medizinischen Dienst der Privaten Krankenversicherungen (Medicproof), eine Begutachtung durchzuführen. Nach Einstufung in einen Pflegegrad erhalten Sie von uns die dementsprechende Zusage für Leistungen aus Ihrer Privaten Pflegepflichtversicherung.
Die Leistungen der Privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich geregelt und der aktuellen Fassung des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI) zu entnehmen.
Ja. Wenn Sie eine Privatrechnung (bspw. vom Arzt, Labor, Physiotherapie, Sanitätshaus) erhalten, so ist diese auch von Ihnen zu begleichen. Nach Einreichen der Original-Rechnung bei uns erhalten Sie dann den tariflichen Anteil auf Ihr Konto erstattet.
Nein. Zum Besuch beim Facharzt nehmen Sie Ihre Überweisung und einen normalen Kostenübernahmeschein mit und geben beides in der Praxis ab.
Einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt müssen Sie bei uns nicht einreichen. Für zahnärztliche Leistungen übernimmt die KUK den tariflichen Anteil ohne Abzüge. Welchen Anteil die Beihilfestelle übernimmt, ist ggf. im Vorfeld dort abzuklären.
Während der Anwartschaft steht Ihnen ein Kurtagegeld und der Zuschuss zu einem neuen Brillengestell zu.
Bei höheren Beträgen ist es sinnvoll, die Rechnung bei uns und bei der Beihilfestelle parallel einzureichen, um den (Ihnen zustehenden) Erstattungsbetrag schnellstmöglich zu erhalten.
Sie können aber auch den bisherigen Weg beibehalten: Reichen Sie die Rechnung zunächst bei uns ein, wir senden Ihnen eine beglaubigte Kopie inkl. Beihilfe-Antrag zurück, welche Sie dann im Nachgang bei der Beihilfestelle einreichen können.
Sowohl die Beihilfe als auch wir erkennen neben dem Original die vom Leistungserbringer ausgestellte Kopie/ Duplikat/ Zweitschrift der Rechnung an.
Lediglich selbst angefertigte Kopien sind nicht erstattungsfähig.
Leider nein. Entgegen unserer Benachrichtigung im Anschreiben vom Dezember 2022 ist es momentan leider nicht möglich, dass Krankenhäuser unseren tariflichen Anteil der Kosten mit uns direkt abrechnen.
Sie bekommen eine Krankenhausrechnung über 100% der Kosten zugestellt, und müssen diese dann bei uns zur Erstattung des tariflichen Anteils einreichen.
Eine Überweisung an das Krankenhaus findet von unserer Seite nicht mehr statt.